01Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der ZENIQO-Plattform durch Marken und Creator. Sie gelten für alle Kooperationen, die über die Plattform zustande kommen.
Platzhalterangaben – sie werden vor dem Start durch die echten Angaben ersetzt.
Stand: September 2026
01Geltungsbereich
Geltungsbereich
ZENIQO betreibt eine Plattform, über die Marken Produktkooperationen ausschreiben und Creator sich darauf bewerben. Diese Bedingungen gelten für beide Seiten in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nur wirksam, wenn ZENIQO ihnen in Textform zustimmt.
02Leistungen der Plattform
Leistungen der Plattform
ZENIQO stellt die technische Vermittlung bereit: Ausschreibung, Bewerbung, Auswahl, Versandstatus und Nachweis der Veröffentlichung. Der Kooperationsvertrag kommt ausschließlich zwischen Marke und Creator zustande. ZENIQO wird nicht Vertragspartei dieser Kooperation und schuldet keinen Werbeerfolg.
03Konto und Zugang
Konto und Zugang
Die Registrierung erfolgt mit einer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Jede Registrierung wird vor der Freischaltung geprüft; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Angaben im Profil müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden, und ein Konto ist nicht übertragbar. Bei falschen Angaben oder Verstößen gegen diese Bedingungen kann ZENIQO ein Konto sperren.
04Pflichten der Marken
Pflichten der Marken
Die Marke beschreibt Produkt, Umfang und Frist der Kooperation vollständig und wahrheitsgemäß. Nach der Bestätigung eines Creators versendet sie das Produkt unverzüglich und auf eigene Kosten und pflegt den Versandstatus. Das Produkt muss verkehrsfähig sein und den einschlägigen Vorschriften entsprechen; bei Kosmetik gilt das insbesondere für Kennzeichnung und Inhaltsstoffe. Nachträgliche Änderungen an einer laufenden Ausschreibung bedürfen der Zustimmung der bereits bestätigten Creator.
05Pflichten der Creator
Pflichten der Creator
Der Creator veröffentlicht den vereinbarten Inhalt innerhalb der genannten Frist auf dem angegebenen Konto und reicht den Nachweis über die Plattform ein. Der Inhalt ist selbst erstellt, gibt die eigene Erfahrung wieder und enthält keine unwahren Aussagen über das Produkt. Ein zugesandtes Produkt darf nicht weiterverkauft werden. Wird die Frist ohne Absprache versäumt, kann die Marke die Kooperation beenden; eine bereits erhaltene Ware ist in diesem Fall nach dem Abschnitt „Erhalt und Veröffentlichung von Produkten“ zurückzugeben.
06Erhalt und Veröffentlichung von Produkten
Erhalt und Veröffentlichung von Produkten
Produkte werden zum Zweck der Content-Erstellung und unter Bedingungen überlassen. Nach Erhalt bestätigt der Creator den Empfang auf der Plattform („Erhalten“) und veröffentlicht ab diesem Tag innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist (Standard: 15 Tage) einen als Werbung gekennzeichneten Beitrag. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg trägt ZENIQO. Ab der Empfangsbestätigung bewahrt der Creator das Produkt sorgfältig auf und sendet es auf Anforderung in möglichst ursprünglichem Zustand zurück. Erfolgt innerhalb der Frist keine Veröffentlichung, kann ZENIQO die Rücksendung des Produkts verlangen (die Rücksendekosten trägt ZENIQO); wer dem ohne triftigen Grund nicht nachkommt, kann von künftigen Kampagnen ausgeschlossen werden. Eine Vertragsstrafe gibt es nicht. Verkäufer gegenüber Endkunden ist die Marke; der Creator ist nicht Partei des Kaufvertrags. Verstößt der Creator gegen die Kennzeichnungspflicht und entstehen der Marke oder ZENIQO daraus Bußgelder oder Ansprüche Dritter, ersetzt der Creator diesen Betrag.
07Inhalte und Nutzungsrechte
Inhalte und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte am erstellten Inhalt verbleiben beim Creator. Er räumt der Marke ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches Nutzungsrecht ein, das auf zwölf Monate ab Veröffentlichung und auf die eigenen Kanäle der Marke sowie die Bewerbung des kooperierenden Produkts begrenzt ist. Eine zeitlich unbegrenzte oder ausschließliche Lizenz wird ausdrücklich nicht erteilt. Bezahlte Werbeschaltungen, Bearbeitungen, die den Aussagegehalt verändern, und die Übertragung an Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. ZENIQO nutzt Inhalte nur, um die Kooperation innerhalb der Plattform darzustellen.
08Kennzeichnungspflicht
Kennzeichnungspflicht
Jeder im Rahmen einer Kooperation veröffentlichte Beitrag ist als Werbung zu kennzeichnen. Zulässig ist ausschließlich der deutliche Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“, gut lesbar am Anfang des Beitrags und in der Sprache des Beitrags. Englische Kurzformen genügen nach deutscher Rechtsprechung nicht. Fehlt die Kennzeichnung, kann die Marke den Nachweis zurückweisen und ZENIQO die Freischaltung des Inhalts verweigern, bis sie nachgeholt ist.
09Inhaltsmoderation
Inhaltsmoderation
Über die Plattform eingereichte Inhalte (Profile, Ausschreibungen, Nachweise, Nachrichten, Meldungen) werden von Personen aus dem ZENIQO-Team geprüft; automatisierte Entscheidungen finden nicht statt. ZENIQO kann Inhalte zurückweisen oder entfernen und Konten einschränken, wenn sie gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen – insbesondere bei fehlender Werbekennzeichnung, irreführenden oder gesundheitsbezogenen Aussagen, Rechtsverletzungen Dritter oder beleidigenden Inhalten. Betroffene werden über eine Entscheidung und ihre Gründe per E-Mail informiert und können ihr innerhalb von vier Wochen unter hello@zeniqo.io widersprechen; der Widerspruch wird von einer anderen Person geprüft. Rechtswidrige Inhalte können über das Meldeformular gemeldet werden. Diese Angaben erfolgen nach Art. 14 Abs. 1 DSA.
10Haftung
Haftung
ZENIQO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZENIQO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Inhalte, Angaben und Produkte der Nutzer sowie für den wirtschaftlichen Erfolg einer Kooperation wird nicht gehaftet. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11Laufzeit, Änderungen, Schlussbestimmungen
Laufzeit, Änderungen, Schlussbestimmungen
Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen in Textform beendet werden; laufende Kooperationen werden davon nicht berührt. Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens dreißig Tage vor Wirksamwerden angekündigt; widerspricht ein Nutzer nicht, gelten sie als angenommen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von ZENIQO. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.